Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle den Fotografen erteilten Aufträgen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

 Urheberrecht, Nutzung und Verbreitung
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erhält die privaten Nutzungsrechte für die in Auftraggegebenen Fotos.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Da eine Veränderung des Lichtbildes sich negativ auf die Qualität des Fotografen auswirken kann.
6. Der Käufer hat das Recht, die erworbenen Fotodateien zu vervielfältigen, zu entwickeln, ins Internet zu stellen.
7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
8. Die digitalen Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Medien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
9. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
10. Fotos die vom Kunden im Internet (z.b. soziale Netzwerke, Communitys, eigene Webseiten oder Werbung) genutzt werden sind auch für Elena Meier - Kleeblatt Photographie zur Internetveröffentlichung freigegeben.

Das Recht am eigenen Bild
Der Fotograf behält sich das Recht vor, von ihm hergestellte Lichtbilder zum Zwecke der Eigenwerbung auszustellen, oder in Medien zu veröffentlichen. Der / die Abgebildete, bzw. deren gesetzlicher Vertreter, kann Unterlassung verlangen. Anspruch auf Schadensersatz oder Vergütung entsteht dem/der Abgebildeten dadurch nicht.

Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Fahrkosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MWSt. aus.
2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er ggf. die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf wenn nichts anderes vereinbart wurde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein. Wir übernehmen keine Haftung für unverschuldetes nicht Erscheinen eines Fotografen wie z.B. Unfall, Krankheit.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lichtbilder zu archivieren.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen Druckerzeugnissen.
4. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation hierdurch nicht berechtigt.
5. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet. Das Fotografieren durch Gäste und Angehörige des Auftraggebers ist gestattet, solange die Fotografen nicht behindert werden.
6. Für nicht gelingen von Aufnahmen durch andere Fotografen, Videografen, Gäste oder sonstige Umstände wird keine Haftung übernommen.

Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, das Einverständnis des Inhabers/Vermieters/Leiters einzuholen,dass am Auftragsort fotografiert werden darf.
3. Auch sind die Eltern der Kinder vom Auftraggeber darüber zu informieren, dass fotografiert wird und diese Fotos in einer Internet-Galerie zu sehen und zu kaufen sind.

Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Lieferverzug berechtigt den Auftraggeber nicht zu Schadensersatzansprüchen.

Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Digitale Fotografie
1. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung.
2. Für die Datenspeicherung verwenden wir CD-R/DVDs, Festplatten oder USB, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.

Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Fotos und das Albendesign in unserem Stil digital bearbeitet werden.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei kommerzieller Veröffentlichung der Lichtbilder, eine Genehmigung des Fotografen einzuholen.
3. Bei kommerzieller Veröffentlichung der Lichtbilder ist grundsätzlich eine Quellenangabe des Fotografen zu veröffentlichen.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Schlussbestimmungen
1. Der Geschäftssitz ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
2. Schad- und Klagsloshaltung umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
3. Reklamationen werden nur bei Elena Meier, Moosweg 43, 90768 Fürth behandelt. Entweder persönlich oder auf dem Postweg.
4. „Salvatorische Klausel“ Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Fürth

 

Elena Meier - Ihre Kitafotografin    info@kleeblatt-photographie.de

 ® Alle Rechte vorbehalten